Wir verfügen über eine Auswahl unterschiedlicher Container von 1,5 - 3,5 cbm, die wir Dank unseres Multicars auch bei beengten
Zufahrten und Stellplätzen anliefern können. Das Multicar ist das zur Zeit wohl kleinste Absetzfahrzeug der Welt, mit einer
Zufahrtsbreite von 1,50 m und einer Zufahrtshöhe von 2,25m.
Zusätzlich bieten wir eine schnelle und individuelle Lieferung von unterscheidlichen Schüttgütern, wie z.B. Sand, Kies, Splitt,
Mineralgemisch usw. an. Gerne erstellen wir Ihnen ein kostengünstiges Angebot über fachgerechte Entsorgung von Bauschutt
und vielen anderen Abfallarten.
Ob bei Umbaumaßnahmen, Renovierungen, Entrümpelungen von Haus und Garten, - wir sind mit unserem Kleincontainerdienst
immer für Sie bereit.
Service-Containergrößen:
Aktuell können wir Ihnen 3 verschiedene Containergrößen anbieten. (b*h*t in cm)
Unser Angebot
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot. Grundsätzlich liegt unseren Angeboten zugrunde:
Wissenswertes zur ordnungsgemäßen Entsorgung
Nach den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft müssen Abfälle ordnungsgemäß und schadlos verwertet werden.
Die Verwertung erfolgt ordnungsgemäß, wenn sie im Einklang mit den Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetzes (krW -/AbfG) und anderen öffentlich rechtlichen Vorschriften steht, z.B. dem Bundes-Bodenschutzgesetz
(BBodSchG) dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Durch diese Vorgabe finden auch die Anforderungen des Boden-
und Gewässerschutzes Eingang in die Regelungen des Abfallrechtes.
Zur Verwertung und Beseitigung verpflichtet, ist grundsätzlich der Erzeuger oder Besitzer.
Ein Abfallerzeuger oder -besitzer, der seine Abfälle nicht dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überläßt,
zwar eine Dritten bedienen kann, um die Abfälle ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen, er aber weiter in der Pflicht
bleibt, dies zu überwachen und zu kontrollieren. Diese grundsätzliche Regelung ist vielen nicht bekannt und so unterliegen
Abfallerzeuger - und besitzer oft der Fehleinschätzung, dass sie sich ihrer Pflichten durch Auftragsvergabe an Dritte entledigen
können.
Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der ordnungsgemäßen Entsorgung ihrer Abfälle.