Rufen Sie uns gerne an oder schreiben sie uns eine E-Mail:               KleiCo GmbH                   +49 176 96128150                    E-Mail: info@kleico.de 

Leistungen

Unsere Leistungen

Wir verfügen über eine Auswahl unterschiedlicher Container von 1,5 - 3,5 cbm, die wir Dank unseres Multicars auch bei beengten

Zufahrten und Stellplätzen anliefern können. Das Multicar ist das zur Zeit wohl kleinste Absetzfahrzeug der Welt, mit einer

Zufahrtsbreite von 1,50 m und einer Zufahrtshöhe von 2,25m.


Zusätzlich bieten wir eine schnelle und individuelle  Lieferung von unterscheidlichen Schüttgütern, wie z.B. Sand, Kies, Splitt,

Mineralgemisch usw. an. Gerne erstellen wir Ihnen ein kostengünstiges Angebot über fachgerechte Entsorgung von Bauschutt

und vielen anderen Abfallarten.

Ob bei Umbaumaßnahmen, Renovierungen, Entrümpelungen von Haus und Garten, - wir sind mit unserem Kleincontainerdienst

immer für Sie bereit.


Service-Containergrößen:


Aktuell können wir Ihnen 3 verschiedene Containergrößen anbieten. (b*h*t in cm)


  • 1,5 m3   120*200*80
  • 2,5 m3   120*200*130
  • 3,5 m3  120*200*155


Unser Angebot


Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot. Grundsätzlich liegt unseren Angeboten zugrunde:


  • Anfahrt im Umkreis von 20 km vom Standort Bockenem/Volkersheim.
  • Standzeit der Container vor Ort bis zu 7 Tagen.
  • Weitere An- und Ablieferung nach Vereinbarung.


Wissenswertes zur ordnungsgemäßen Entsorgung


Nach den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft müssen Abfälle ordnungsgemäß und schadlos verwertet werden.

Die Verwertung erfolgt ordnungsgemäß, wenn sie im Einklang mit den Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und

Abfallgesetzes (krW -/AbfG)  und anderen öffentlich rechtlichen Vorschriften steht, z.B. dem Bundes-Bodenschutzgesetz

(BBodSchG) dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Durch diese Vorgabe finden auch die Anforderungen des Boden-

und Gewässerschutzes Eingang in die Regelungen des Abfallrechtes.


Zur Verwertung und Beseitigung verpflichtet, ist grundsätzlich der Erzeuger oder Besitzer.


Ein Abfallerzeuger oder -besitzer, der seine Abfälle nicht dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überläßt,

zwar eine Dritten bedienen kann, um die Abfälle ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen, er aber weiter in der Pflicht

bleibt, dies zu überwachen und zu kontrollieren. Diese grundsätzliche Regelung ist vielen nicht bekannt und so unterliegen

 Abfallerzeuger - und besitzer oft der Fehleinschätzung, dass sie sich ihrer Pflichten durch Auftragsvergabe an Dritte entledigen

können.


Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der ordnungsgemäßen Entsorgung ihrer Abfälle.

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